Wilhelm-Morgner

Stipendium

Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben
und bietet jungen Künstler*innen im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest
für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen,
monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.

 

Sponsoren StipendiumTreffen zum Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. (vorne von links) Werner Liedmann Kulturparlament; Peter Wapelhorst, Stadt Soest; Stephanie Hackelsberger, Bürgerstiftung; Dr. Hans-Joachim Schmallenbach, Ingrid-Kipperstiftung; (hinten von links) Bernd Wesselbaum, Volksbank Hellweg; Dr. Wilfried Huck, Petra Pape Kulturparlament; Cornelia Schröer, Christoph Ilaender; Harald Feine, Stadtwerke Soest; Dr. Norbert Wex, Stadt Soest; Rosemarie Moehle-Buschmeyer, Dr. Hermann Buschmeyer, Helga Reckmann, Kulturparlament; Wilfried Hagenkötter, Victoria Kettschau Stiftung; Dr. Gerhard Haumann, BürgerstiftungIm Jahr 2006 wurde auf Initiative des Vereins „Kulturparlament Soest“ das Wilhelm-Morgner-Stipendium neu organisiert. Die Finanzierung sichern Soester Bürgerinnen und Bürger, Soester Institutionen und die Stadt Soest. Das Kulturparlament Soest e.V., Mieter des Künstlerhauses, organisiert die Ausschreibung und begleitet die Stipendiat*innen.

Das „Wilhelm-Morgner-Stipendium“ ehrt den 1917 im Alter von 26 Jahren gefallenen Soester Expressionisten Wilhelm Morgner, der als einer der Wegbereiter der Moderne gilt.

Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen aus dem Bereich der bildenden Kunst bis zu einem Alter von 35 Jahren bzw. die, deren Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet sich zu einem in der Regel sechsmonatigen Arbeitsaufenthalt in Soest. In dieser Zeit erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1.200,00 €.

Alternativ wird auch Künstlerpaaren, die sich künstlerisch aufeinander beziehen, ein sechsmonatiger Aufenthalt ermöglicht. Die monatliche Unterstützung für Künstlerpaare beträgt für beide gemeinsam monatlich 1.800,00€.

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums obliegt einer dreiköpfigen Fachjury.

Mit der Ausschreibung dieses Stipendiums sollen junge Künstler*innen in ihrer individuellen künstlerischen Entwicklung gefördert werden.

Ihnen steht ein mit Atelier und Wohnbereich ausgestattetes Haus in der Altstadt von Soest zur Verfügung, in dem sie für die Dauer des Stipendiums mietfrei arbeiten und wohnen können.

Im Gegenzug wird von ihnen erwartet, dass sie ihren Aufenthalt in Soest für ihre künstlerische Arbeit nutzen und sie sich in einen öffentlichen Austausch über Kunst und Kultur in Soest einbringen. Die künstlerischen Ergebnisse sollen – den Aufenthalt in Soest begleitend und/oder abschließend – in einer Dokumentation / Präsentation festgehalten werden.

Das Kulturparlament Soest e.V. begleitet und unterstützt die Stipendiaten während ihres Aufenthaltes bedarfsorientiert.

1988 bis 1997 wurde das Wilhelm-Morgner-Stipendium als einjähriges Aufenthaltsstipendium vergeben. Verantwortlich zeichneten die Ingrid-Kipper-Stiftung und die Stadt Soest.
Nach langer Pause wurde das Stipendium im August 2006 erstmalig wieder ausgeschrieben, diesmal mit einer Aufenthaltsdauer von 6 Monaten und in der Trägerschaft des Kulturparlament Soest e.V..

Das Wilhelm-Morgner-Stipendium ist sehr gut ausgestattet und entsprechend attraktiv für junge Künstler und Künstlerinnen. Im Jahr 2017 haben sich 101, im Jahr 2019 47 Künstler und Künstlerinnen für das Stipendium beworben.

Unterschiedlichste Felder aus der bildenden Kunst sind zugelassen und bei den Bewerbungen waren vielfältige künstlerische Schwerpunkte vertreten, so u.a. Fotografie, Installation, Grafik, Malerei, Medienkunst, Bildhauerei . Auch die Juroren vertreten unterschiedliche Kunstrichtungen.

Im Herbst des Vorjahres trifft sich die dreiköpfige externe Jury um alle Bewerbungen zu sichten und letztendlich den/die Gewinner zu ermitteln. Wer zuletzt Stipendiat*in war, ist eingeladen, beratend an der Jurysitzung teilzunehmen. Die Urteilsfindung erfolgt nach einem vereinbarten Regelwerk.

Die Bewerber*innen die ab der zweiten Runde im Verfahren sind, werden über die Nominierung informiert.